Jan 29 2009

Sozialgerichte: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Tag: Politikadmin @ 23:37

“Der Eckregelsatz für eine/n Alleinstehenden in Höhe von 351 Euro reicht hinten und vorne nicht aus, um vor einem Leben in Armut zu schützen. Zudem bedeutet Hartz IV Repression, Zwangsumzüge und 1-€-Jobs, die den Arbeitsmarkt unter Druck setzen. Deshalb lehnen wir die Hartz-Gesetze ab und streiten für eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung, die diesen Namen auch verdient” erklärt Carolin Butterwegge, sozialpolitische Sprecherin der LINKEN in Nordrhein-Westfahlen, dazu. “Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, umgehend Konsequenzen zu ziehen und einen höheren Regelsatz für alle umzusetzen, der tatsächlich die Binnennachfrage und die Konjunktur beleben würde.”

Jürgen Klute, Sozialpfarrer und Mitglied des Parteivorstands, ergänzt: “Auch die Regelsätze für Kinder sind zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel. Sie reichen nicht aus, etwa um eine gesunde Ernährung zu sichern oder eine Bildungsteilhabe auf Augenhöhe zu gewährleisten. Daran ändern auch kleine Schönheitsverbesserungen, wie zuletzt die marginale Aufstockung der Regelsätze für 7- bis 13-Jährige um 35 € pro Monat im Rahmen des Konjunkturpakets II nichts”.

Das erste Urteil, ein Beschluss des Landessozialgerichts Hessen (AZ L 6 AS 336/07) für ein mündlich schon im Oktober ergangenes Urteil, wurde am Wochenende zur weiteren Prüfung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Demnach verletzen die Hartz-IV-Regelsätze die Verfassung, u.a. da sie die Menschenwürde nicht ausreichend schützen. Der schriftlichen Urteilsbegründung zufolge verstoßen nicht nur die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder, sondern auch jene für Erwachsene gegen das Grundgesetz, das in Art. 1 die Menschenwürde schützt und in Art. 20 Abs. 1 und 3 das Sozialstaatsprinzip einfordert.

Ein zweiter Beschluss folgte gestern: Das Bundessozialgericht erklärte ebenfalls die Bestimmung des SGB II, wonach Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 Prozent des Regelsatzes für alleinstehende Erwachsene maß­gebenden Regelleistung festsetzt (§ 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II) für verfassungswidrig. In der Medieninformation begründet das Bundessozialgericht diese Entscheidung damit, dass “die Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres um 40 von Hundert gegenüber der maßgebenden Regelleistung für Erwachsene herabgesetzt worden ist, ohne dass der für Kinder not­wendige Bedarf ermittelt und definiert wurde”. Auch solle das Sozialgeld für Kinder von Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ab­schließend und bedarfsdeckend sein, während Kinder von Sozialhilfeempfängern nach § 28 Abs 1 Satz 2 SGB XII abweichende Bedarfe geltend machen können. Schließlich bemängelte das Gericht, dass die Höhe der Regel­leistung für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einheitlich mit 60 Prozent festgesetzt wurde, ohne dabei weitere Altersstufen vorzusehen.

27. Januar 2009

Bundessozialgericht bestätigt Auffassung der LINKEN

Zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichts zu den Kinderregelsätzen bei Hartz IV erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping:

Das Bundessozialgericht hat zwar nicht die konkrete Höhe der Kinderregelsätze diskutiert, aber die Art und Weise wie sie festgelegt wurden, als verfassungswidrig bezeichnet.

Eine schallende Ohrfeige für die alte rot-grüne und die neue schwarz-rote Bundesregierung sowie eine Bestätigung der Auffassung der LINKEN: Kinderregelsätze können nicht von den Regelsätzen der Erwachsenen abgeleitet werden, sondern müssen sich an den spezifischen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen orientieren. Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung diesen Grundsatz endlich berücksichtigt und eine grundsätzlich überarbeitete Bedarfsableitung für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen vornimmt.

Ziel muss sein, Armut von Kindern und Jugendlichen auszuschließen und sie als eigenständige Personen mit eigenständigen Ansprüchen zu behandeln.

Die LINKE fordert in diesem Zusammenhang erneut die sofortige Anhebung der Kinderregelsätze auf rund 300 Euro und in einem zweiten Schritt die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung.


Jan 28 2009

Die Regierung veruntreut Milliarden von Steuergeldern

Tag: Politikadmin @ 15:51

Ich empfinde es als eine Pflicht, möglichst viele Menschen zu erreichen, um sie wachzurütteln und sie somit zum Nachdenken zu bewegen.

In 60 Jahren haben verschiedene Regierungsformen den Menschen nur Versprechungen gemacht. Vieles ist nie eingetroffen. ,,Die Linke” wird von Anfang an den Pranger gestellt. Ganz klar: Die Angst dieser Positionsgeilen Menschen ist unübersehbar!

Das schlimme ist- kaum jemand sieht diese Taktiken. Ein Heiko Maas wartet erst mal ab, wie die Wahlen im Saarland ausgehen, bevor er konkrete Vorgehensweisen veröffentlicht. Liebe Wähler: ich nehme auch gerne Blankochecks an…….

Diese Bundesregierung wird immer heuchlerischer…….

Die Regierung Merkel lässt sich unter anderem vom Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, beraten. Der aber hat mit seiner Renditeforderung von 25 Prozent mit dazu beigetragen, dass immer verrücktere Spekulationsgeschäfte erfunden wurden. Diese haben die jetzige Finanzkrise mit verursacht.

Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD erhalten außerdem umfangreiche Spenden aus der Finanzwirtschaft. Das gilt auch für die Oppositionsparteien FDP und Grüne – nicht aber für DIE LINKE. Unter diesen Voraussetzungen lässt sich eine wirksame Regulierung der Finanzmärkte ebenfalls schwer durchsetzen.

In der letzetn Woche hat die Linke einen Entschließungsantrag zum Jahreswirtschaftsbericht eingebracht, der wörtlich den Forderungen Helmut Schmidts zur Bewältigung der Finanzkrise in der »Zeit« entsprach.

Die Linke die Forderungen des Altkanzlers Helmut Schmidt zur Regulierung der Finanzwelt eingebracht, weil seine Vorschläge sich mit unseren Forderungen weitgehend decken. Schmidt fordert beispielsweise es zu verbieten, große Risiken in so genannten Zweckgesellschaften zu verstecken oder in der Bilanz nicht auszuweisen. Wer, wie es die Bundesregierung unternimmt, den Banken Milliarden zur Verfügung stellt, aber nicht dafür sorgt, dass die Banken diese Milliarden nicht irgendwohin auslagern, veruntreut Milliarden von Steuergeldern.

Wie war die Reaktion der Regierung????

CDU/CSU und SPD haben Schmidts Forderungskatalog ohne Begründung im Deutschen Bundestag abgelehnt…..

Hier noch ein Skandal :

500 Millionen für die Reichen, 150 Millionen für die Armen
Auf Nachfrage von Axel Troost, dem finanzpolitischen Sprecher der Fraktion DIE LINKE, hat das Bundesfinanzministerium präzisiert, welche Einkommensgruppen wie stark von den im Konjunkturpaket II für die Jahre 2009 und 2010 vorgesehenen Steuersenkungen profitieren. Demnach werden die Bezieher von niedrigen Einkommen bis 10.000 Euro (bei Verheirateten bis 20.000 Euro) um insgesamt 150 Millionen Euro entlastet werden. Gutverdiener mit über 53.000 Euro (bzw. 106.000 Euro bei Verheirateten) hingegen bekommen 1.450 Millionen Euro, also fast das zehnfache, an Einkommensteuerentlastung.

“Also- weiter so, liebe Wähler : Weiterhin schön artig die Kreuzchen bei diesen Heuchlern setzten….,,

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