Jan 29 2009
Sozialgerichte: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig
“Der Eckregelsatz für eine/n Alleinstehenden in Höhe von 351 Euro reicht hinten und vorne nicht aus, um vor einem Leben in Armut zu schützen. Zudem bedeutet Hartz IV Repression, Zwangsumzüge und 1-€-Jobs, die den Arbeitsmarkt unter Druck setzen. Deshalb lehnen wir die Hartz-Gesetze ab und streiten für eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung, die diesen Namen auch verdient” erklärt Carolin Butterwegge, sozialpolitische Sprecherin der LINKEN in Nordrhein-Westfahlen, dazu. “Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, umgehend Konsequenzen zu ziehen und einen höheren Regelsatz für alle umzusetzen, der tatsächlich die Binnennachfrage und die Konjunktur beleben würde.”
Jürgen Klute, Sozialpfarrer und Mitglied des Parteivorstands, ergänzt: “Auch die Regelsätze für Kinder sind zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel. Sie reichen nicht aus, etwa um eine gesunde Ernährung zu sichern oder eine Bildungsteilhabe auf Augenhöhe zu gewährleisten. Daran ändern auch kleine Schönheitsverbesserungen, wie zuletzt die marginale Aufstockung der Regelsätze für 7- bis 13-Jährige um 35 € pro Monat im Rahmen des Konjunkturpakets II nichts”.
Das erste Urteil, ein Beschluss des Landessozialgerichts Hessen (AZ L 6 AS 336/07) für ein mündlich schon im Oktober ergangenes Urteil, wurde am Wochenende zur weiteren Prüfung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Demnach verletzen die Hartz-IV-Regelsätze die Verfassung, u.a. da sie die Menschenwürde nicht ausreichend schützen. Der schriftlichen Urteilsbegründung zufolge verstoßen nicht nur die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder, sondern auch jene für Erwachsene gegen das Grundgesetz, das in Art. 1 die Menschenwürde schützt und in Art. 20 Abs. 1 und 3 das Sozialstaatsprinzip einfordert.
Ein zweiter Beschluss folgte gestern: Das Bundessozialgericht erklärte ebenfalls die Bestimmung des SGB II, wonach Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 Prozent des Regelsatzes für alleinstehende Erwachsene maßgebenden Regelleistung festsetzt (§ 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II) für verfassungswidrig. In der Medieninformation begründet das Bundessozialgericht diese Entscheidung damit, dass “die Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres um 40 von Hundert gegenüber der maßgebenden Regelleistung für Erwachsene herabgesetzt worden ist, ohne dass der für Kinder notwendige Bedarf ermittelt und definiert wurde”. Auch solle das Sozialgeld für Kinder von Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II abschließend und bedarfsdeckend sein, während Kinder von Sozialhilfeempfängern nach § 28 Abs 1 Satz 2 SGB XII abweichende Bedarfe geltend machen können. Schließlich bemängelte das Gericht, dass die Höhe der Regelleistung für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einheitlich mit 60 Prozent festgesetzt wurde, ohne dabei weitere Altersstufen vorzusehen.
27. Januar 2009
Bundessozialgericht bestätigt Auffassung der LINKEN
Zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichts zu den Kinderregelsätzen bei Hartz IV erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping:
Das Bundessozialgericht hat zwar nicht die konkrete Höhe der Kinderregelsätze diskutiert, aber die Art und Weise wie sie festgelegt wurden, als verfassungswidrig bezeichnet.
Eine schallende Ohrfeige für die alte rot-grüne und die neue schwarz-rote Bundesregierung sowie eine Bestätigung der Auffassung der LINKEN: Kinderregelsätze können nicht von den Regelsätzen der Erwachsenen abgeleitet werden, sondern müssen sich an den spezifischen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen orientieren. Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung diesen Grundsatz endlich berücksichtigt und eine grundsätzlich überarbeitete Bedarfsableitung für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen vornimmt.
Ziel muss sein, Armut von Kindern und Jugendlichen auszuschließen und sie als eigenständige Personen mit eigenständigen Ansprüchen zu behandeln.
Die LINKE fordert in diesem Zusammenhang erneut die sofortige Anhebung der Kinderregelsätze auf rund 300 Euro und in einem zweiten Schritt die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung.



